Liebe Jungschützen,
nach der neusten Änderung des Waffengesetzes ist nach §27 Abs. 3 WaffG eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig, um am Sonntag am Jungschützenvogelschießen teilnehmen zu dürfen.
Diese Erklärung ist für alle Schützen unter 18 Jahren zwingend notwendig.
Die Einverständniserklärung kann hier heruntergeladen werden.

